Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Regelungen zu Bestattungen erneut aktualisiert. Die Regelungen zum Teilnehmerkreis sind gleich geblieben. Erdwurf und Besprengung mit Weihwasser sind aber nun wieder erlaubt, wenn vor Nutzung der dafür genutzten Gegenstände durch eine weitere Person eine Desinfektion durchgeführt wird.
Anbei die vollständigen Hinweise des Ministeriums.