Kurzfristig und überraschend hat die bayerische Staatskanzlei auf Nachfrage des Katholischen Büro Bayern geantwortet, sie habe keine rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung von Wallfahrten. Die nötigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Corona müssen natürlich getroffen sein.
Generalvikar Dr. Jürgen Vorndran hat daraufhin das allgemeine Verbot von Wallfahrten und Prozessionen für unser Bistum mit einer neuerlichen Verordnung zur Durchführung von Gottesdiensten aufgehoben.
Konkrete Regelungen zur Durchführung von Wallfahrten und Prozessionen finden sich in den aktualisierten Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste. Ferner gibt es noch weitere Hinweise und Empfehlungen zur Durchführung.