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Vorabinformationen über die Feier von Sakramenten und Festen im Kirchenjahr

Was gilt – auch wenn ab Mai wieder Gottesdienste möglich sein sollten – für Sakramente und Feste?

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat in Aussicht gestellt, dass ab Anfang Mai die Feier öffentlicher Gottesdienste wieder möglich ist, wenn bestimmte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Die katholische Kirche in Bayern hat deshalb einen Rahmen für den Ablauf öffentlicher Gottesdienste entworfen und in Sondierungsgesprächen mit der bayerischen Staatsregierung abgestimmt. Eine endgültige Entscheidung wird aber erst nach der Sitzung des bayer. Kabinetts am Dienstag, 28. April 2020 sowie der Absprache der Regierungschefs der Bundesländer am 30. April 2020 fallen. Vorher kann deshalb auch für die Diözese Würzburg keine Regelung zu Gottesdiensten bekannt gegeben werden. Dafür bitte ich um Verständnis.
Bischof, Weihbischof und Generalvikar haben mit Blick auf die zu erwartenden Regelungen erste Festlegungen zu Sakramenten und Festen im Kirchenjahr getroffen. Eine Übersicht leite ich anbei zu. Bitte beachten Sie, dass ein Teil dieser Regelungen sich auf die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen zu Gottesdiensten bezieht, die noch nicht bekannt sind. Wir wollten Ihnen dennoch jetzt schon so viel Informationen als möglich geben.