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Totengedenken nach Corona – Gestaltungsvorschlag

Seit Mitte März 2020 waren Bestattungen nur im kleinen Kreis und nicht in der Vollform der kirchlichen Begräbnisfeier möglich. In manchen Fällen empfiehlt sich daher, zu einer besonderen Gedächtnisfeier einzuladen, sobald dies in geordneten Verhältnissen wieder möglich ist. Die hier bereitgestellte Handreichung versteht sich als Anregung zu einer solchen öffentliche Verabschiedung.

Sinnvoll ist eine solche Feier vor allem direkt am Friedhof mit dem Besuch des Grabes. Unter Umständen kann das Totengedenken in der Kirche gefeiert werden. Hilfreich kann auch das Angebot an Vereine und Gruppierungen sein, dass kirchliche Mitarbeiter*innen das Totengedenken dieser Gemeinschaften mitgestalten.

Die Feier kann für einen einzelnen Verstorbenen oder für mehrere/alle in der Zeit der Corona-Pandemie Verstorbenen ausgerichtet werden. Dabei ist klug zwischen den Wünschen der Angehörigen und deren Trauerprozess einerseits und dem Bedarf der Öffentlichkeit andererseits abzu­wägen.

Das Totengedenken für die Verstorbenen der letzten Monate ersetzt nicht das Requiem, das zusätzlich (ggf. als gemeinsame Feier für die in dieser Zeit Verstorbenen) gefeiert werden sollte. Auch wird die Feier besser nicht mit dem allgemeinen Totengedenken an Allerseelen verbunden.

Die Vorschläge dieser Handreichung sind modular zu verstehen. Dem Modell für eine Eröffnung folgen Vorschläge für die Wortverkündigung sowie mehrere Elemente deutender Riten, aus denen die passenden ausgewählt werden können.

Links zu Hausgebeten während eines Begräbnisses finden sich hier (unter "Hausgottesdienste" unten "Tod und Begräbnis").