Die Corona-Pandemie wandelt sich zur Endemie. Es gibt daher keinen Grund mehr, für die Feier öffentlicher Gottesdienste noch wesentliche Beschränkungen aufzuerlegen. Die Feiern sollten wieder nach dem vorgesehenen Ritus gestaltet und die aktive Teilnahme aller Anwesenden gefördert werden.
Lediglich für infizierte Personen gelten noch Sicherheitsmaßnahmen:
- Gottesdienstteilnehmende, welche sich infiziert haben, sind verpflichtet, während der Feier mindestens eine medizinische Maske zu tragen und einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Personen, welche deutliche Symptome einer Infektion spüren, wird empfohlen, auf die Teilnahme am Gottesdienst zu verzichten.
- Personen, welche eine liturgischen Dienst ausüben und sich infiziert haben, aber keine Symptome spüren, sind verpflichtet, während der gesamten Feier eine FFP2-Maske zu tragen. Diese darf in Eucharistiefeiern nur zum Kommunionempfang abgenommen werden.
- Personen, welche deutliche Symptome einer Infektion spüren, können keinen liturgischen Dienst ausüben.