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Privatzelebration – Klarstellungen (18.3.20)

Laut Dekret des Bischofs sind Privatzelebrationen erlaubt. Davon zu unterscheiden ist die mediale Übertragung.

Zur Klarstellung des Dekrets des Bischofs, § 1 Abs. (2) zur privaten Zelebration der Priester verweist der Liturgiereferent der Diözese auf die Allgemeine Einführung ins Messbuch, Abschnitt III. Die Messfeier ohne Gemeinde, Nr. 209. und Nr. 210. 
Hier heißt es:
"209. Es handelt sich hier um die Messfeier eines Priesters, dem nur ein Altardiener assistiert und antwortet.
210. Im allgemeinen wird diese Messe gefeiert wie eine Messe mit Gemeinde; der Altardiener übernimmt nach Möglichkeit die Texte, die der Gemeinde zukommen."
Das im Dekret des Bischofs genannten Mitglied des Pastoralteams hat die Aufgaben des "Altardieners" gemäß Nr. 209. Die Teilnahme eines Kirchenmusikers oder sonstiger Personen schließt das Dekret des Bischofs aus.
Messfeiern in geschlossenen Kommunitäten von Gemeinschaften des geweihten Lebens können weiterhin stattfinden.

Frage: Wenn der Bischof die Messfeier hält, werden vermutlich mehr als ein „Altardiener“ anwesend sein. Ist der Bischof bei dieser von ihm aufgestellten Regelung ausgenommen?

Antwort (Liturgiereferent Dr. Stephan Steger): In der Klarstellung geht es tatsächlich um private Messen des Priesters, nicht um die Feier einer Messe, die sich per digitaler Übertragung an eine reale Gemeinde richtet. Solche Formen virtuell gefeierter Gemeinschaft praktizieren nicht nur der Bischof und das Domkapitel in der Sepultur, sondern auch andere Priester unserer Diözese. Bei diesen Feiern wird darauf geachtet, dass nur maximal 5 Personen anwesend sind mit ausreichend Abstand, so wie es die derzeitigen Vorgaben der Regierung zulassen und wie es einer würdigen Feier für die virtuelle Gemeinde angemessen ist.
Die stellvertretende Zelebration eines Priesters ohne Gemeinde, wie sie im Messbuch beschrieben ist, hat einen anderen Charakter und bleibt auf zwei Personen beschränkt wie in AEM 209 und 210 beschrieben. Diese Form so offen zu feiern, dass sich immer mehr Gläubige "zufällig in die Kirche verlieren", unterläuft das Veranstaltungsverbot der bayerischen Staatsregierung. Mit Blick auf die Verantwortung den Gläubigen und ihrer Gesundheit gegenüber sollte dies doch bitte vermieden und auf keinen Fall provoziert werden.

Diskussion um die "stellvertretende Zelebration": contra — pro