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Orgel in der Fastenzeit

Instrumentalmusik auch ohne Gemeindegesang möglich

In der Österlichen Bußzeit ist es üblich, das Orgelspiel in der Messfeier in zurückgenommener Art und Weise anzupassen; oftmals werden die Orgel oder auch andere Instrumente nur zur Begleitung des (Gemeinde-)Gesangs gespielt. Eigenständiges Instrumentalspiel in der Messfeier beispielsweise während der Austeilung der Hl. Kommunion oder zum Auszug unterbleibt in der Regel.

Da es momentan in der Pandemiezeit keinen Gemeindegesang geben kann, sollten die Regelungen in diesem Jahr anders ausgelegt werden. Wo keine Kantoren oder kleine Sängergruppen zum Einsatz kommen können, dürfen Orgel bzw. andere geeignete Instrumente auch solistisch spielen. Das ist beispielsweise möglich mit bearbeiteten Begleitsätzen zu den entsprechenden Gesängen oder passender Orgelliteratur. Grundsätzlich ist der Charakter der Österlichen Bußzeit zu wahren.

Gregor Frede, Diözesanmusikdirektor