Bischof Franz hat nach Auswertung der bisher mit öffentlichen Gottesdiensten gesammelten Erfahrungen entschieden, ab Christi Himmelfahrt (also dem 21. Mai 2020 einschließlich der Vorabendmessen am 20. Mai 2020) auch öffentliche Eucharistiefeiern unter Auflagen zu erlauben. Außerdem hat er ab diesem Datum auch Tauffeiern wieder gestattet.
Den Brief des Bischofs, sein Dekret und die überarbeiteten Regelungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste finden Sie im Anhang zu dieser Nachricht .
Die Regelungen enthalten nun auch eigene Bestimmungen für Gottesdienste im Freien, für Taufen, für die kirchenmusikalische Gestaltung und zur Reinigung und Desinfektion der Bänke und liturgischen Geräte. Somit sind alle bisherigen Veröffentlichungen zu den Regeln zusammengefasst. Bitte verwenden Sie deshalb ab 21. Mai 2020 abgesehen von den staatlichen Vorgaben nur noch dieses Dokument und beachten die Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen.
Wie Bischof Franz ausdrücklich betont, bleibt es den Verantwortlichen vor Ort überlassen, ab wann sie von der Erlaubnis zur Feier der Eucharistie und der Taufe Gebrauch machen.