Es scheint so einfach: Smartphone aufs Stativ, Internetverbindung zu einem entsprechenden Portal und los geht's. Dabei gilt es, den rechtlichen Rahmen zu beachten. Neue Vereinbarungen zwischen den Verwetungsgesellschaften (GEMA und VG Musikedition) und dem Verband der Diözesen Deutschlands ermöglicht das Streaming auf kircheneigenen Internetpräsenzen bis 31. Dezember 2022 durch einen Rahmenvertrag. Auch das Kopieren und Projizieren von Liedern im Gottesdienst oder Stream wurde auf eine neue Basis gestellt. Die unten beigefügte Checkliste der Medienanstalten hilft zu prüfen, ob es sich beim Livestream um ein anmeldepflichtiges Rundfunkangebot handelt.
DBK: Internetübertragung von Gottesdiensten
DBK: Vervielfältigen von Noten und Liedtexten
Um überzeugende Videos zu erstellen, die auch die virtuelle Gottesdienstgemeinde anspricht, können darüber hinaus folgende Anregungen helfen:
– die "besten Tipps" für spirituelle Livestreams auf katholisch.de,
– Broschüre "Mystagogische Bildregie" der DBK,
– „Unkompliziert Streamen“, ein instruktiver Guide aus dem evangelischen Bereich,
– grundsätzliche liturgische Hinweise gibt Martin Sindelar auf liturgie.at.