Die neuen Informationen aus dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sind an die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angepasst.
Im Freien ist die Personenzahl nicht begrenzt. Eine Maskenpflicht besteht nicht.
In Innenräumen gilt nur dann die Höchstteilnehmerzahl anhand Platzangebot und Abstand, wenn der Träger sich nicht für die Anwendung des 3G-Grundsatzes entscheidet und damit nur Genesene, Geimpfte und Getestete zulässt. Für Gottesdienste sieht das Bistum Würzburg keine 3G-Regel für angebracht. Maskenpflicht gilt grundsätzlich, nicht aber am festgelegten Sitz- oder Stehplatz. Es darf auch ohne Maske gesungen werden.
Für die anschließende Zusammenkunft der Trauergäste ("Tröster") gelten die Regeln des Ortes der Zusammenkunft (Gastronomie, privat).
Links zu Hausgebeten während eines Begräbnisses finden sich hier (unten unter „Tod und Begräbnis“).