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Heilige Woche 2020 im Bistum Würzburg (26.3.20)

Wie kann die Heilige Woche im Zeichen des Corona-Virus gefeiert werden? Regelungen für das Bistum Würzburg aufgrund von der Deutschen Bischofskonferenz adaptierten Empfehlungen der römischen Gottesdienstkongregation.

Das Dekret der Gottesdienstkongregation „In der Zeit von Covid 19 (II)“ vom 25.03.2020 (s.u.) empfiehlt an den österlichen Tagen den Bischöfen in ihrer Kathedrale bzw. den Pfarrern in ihrer Pfarrkirche die Feier der Gottesdienste stellvertretend für die ganze Gemeinde. Diese Gottesdienste müssen aufgrund der zivilen Vorgaben nichtöffentlich gefeiert werden. Die ganze Gemeinde ist in dieser Zeit eingeladen mit Hausgottesdiensten und persönlichem Gebet die Feier in der Kirche zu begleiten.

Besondere Hinweise zur Gestaltung von Hausliturgien und Feiern mit Kindern finden sich auf der "Sonderseite Heilige Woche" des Liturgiereferates.

 

Palmsonntag

Palmwedel können vorher in die Kirche gebracht werden, so dass sie in der Feier gesegnet werden. Anschließend bleiben sie in der Kirche liegen und werden einzeln wieder abgeholt.

Wo keine Messe stattfindet können Palmwedel selbst mit einem kurzen Segensgebet in der Kirche oder während des entsprechenden Hausgebets gesegnet werden. Der Gebrauch von Weihwasser entfällt dabei. Hilfen zur Gestaltung von Hausgottesdiensten finden sich auf der "Sonderseite Heilige Woche" des Liturgiereferates.

 

Chrisammesse

Die Chrisammesse, in der der Bischof jedes Jahr in der Karwoche die Heiligen Öle für die Spendung der Sakramente weiht, wird entsprechend dem römischen Dekret verschoben. Wenn die Rahmenbedingungen es wieder erlauben oder die Notwendigkeit der Chrisamweihe gegeben ist, wird Bischof Franz die Chrisammesse feiern und darüber rechtzeitig informieren. Bis dahin können die heiligen Öle aus dem vergangenen Jahr weiterverwendet werden. Bei Bedarf stehen Öle zum Nachfüllen im Bischofshaus Würzburg bereit.

Krankenöl kann im Bedarfsfall von jedem Priester „ad hoc“ geweiht werden. Dabei ist reines Oliven- oder Pflanzenöl zu verwenden. Das Weihegebet findet sich im Rituale „Die Feier der Krankensakramente“ S. 239.

 

Gründonnerstag

Die Trauermette am Morgen kann stellvertretend für die Gemeinde von Einzelnen oder maximal zwei Personen in jeder Kirche gebetet oder als Hausgottesdienst gestaltet werden.

Die Messe vom letzten Abendmahl soll von jedem Pfarrer entgegen der sonst geltenden Ordnung stellvertretend für die Gemeinde gefeiert werden. Diese Ausnahme gilt einmalig für 2020. Zum Gloria läuten wie üblich die Glocken. Die Fußwaschung entfällt. Ebenso entfällt die feierliche Sakramentsprozession am Ende der Feier. Das Allerheiligste wird still im Tabernakel reponiert. Die Gläubigen sind eingeladen, diese Feier im Gebet zu begleiten. Hilfen zur Gestaltung von Hausgottesdiensten finden sich auf der der "Sonderseite Heilige Woche" des Liturgiereferates.

Auch die Gebetswache mit Christus am Ölberg kann zuhause gestaltet werden (siehe Gotteslob 702; Dienstbuch zum Gotteslob, Kapitel 7.1).

Auch eine kleine Agapefeier im Kreis der Familie kann die Erinnerung an das letzte Abendmahl Jesu wachhalten.

 

Karfreitag

In gewohnter Weise sind die Kirchen am Karfreitag und Karsamstag leer und schmucklos.

Am Karfreitag und Karsamstag schweigen die Glocken. Das Klappern oder Ratschen muss nicht entfallen. Zu den sonst üblichen Zeiten treten die Kinder an die Haustür oder ein offenes Fenster und versehen ihren Dienst von zuhause aus.

Die Trauermette am Morgen kann stellvertretend für die Gemeinde von Einzelnen oder maximal zwei Personen in jeder Kirche gebetet oder als Hausgottesdienst gestaltet werden (siehe GL 307; Dienstebuch zum Gotteslob, Kapitel 7.2).

Die Feier vom Leiden und Sterben Christi soll von jedem Pfarrer entgegen der sonst geltenden Ordnung stellvertretend für die Gemeinde gefeiert werden. Diese Ausnahme gilt einmalig für 2020. In die großen Fürbitten wird die von der Bischofskonferenz zur Verfügung gestellte Fürbitte zur momentanen Situation (Textfassung als DOC) eingefügt. Die Gläubigen sind eingeladen, diese Feier im Gebet zu begleiten. Hilfen zur Gestaltung von Hausgottesdiensten finden sich auf der der "Sonderseite Heilige Woche" des Liturgiereferates.

Außerdem empfiehlt es sich an diesem Tag, den Kreuzweg (z.B. GL 683–684) zu beten

Das Dienstebuch zum Gotteslob bietet auch eine Feier der Grablegung für den späten Nachmittag (Kapitel 7.3).

 

Karsamstag

Die Trauermette am Morgen kann stellvertretend für die Gemeinde von Einzelnen oder maximal zwei Personen in jeder Kirche gebetet oder als Hausgottesdienst gestaltet werden (siehe GL 310; Dienstebuch zum Gotteslob, Kapitel 7.4).

 

Osternacht

Die Feier der Osternacht soll von jedem Pfarrer entgegen der sonst geltenden Ordnung stellvertretend für die Gemeinde gefeiert werden. Diese Ausnahme gilt einmalig für 2020. Das römische Dekret empfiehlt die Lichtfeier zu reduzieren und sofort die fertig bereitete Osterkerze in der Kirche zu entzünden. Beim Exsultet empfiehlt sich die Kurzfassung. Taufwasserweihe oder Segnung des Weihwassers (sowie geplante Taufen) entfallen. Die Erneuerung des Taufversprechens findet statt. Zum Gloria läuten wie gewohnt die Glocken. Die Gläubigen sind eingeladen, diese Feier im Gebet zu begleiten. Hilfen zur Gestaltung von Hausgottesdiensten finden sich auf der der "Sonderseite Heilige Woche" des Liturgiereferates.

Diesem Gebet kann sich eine festliche Agapefeier oder Osterfrühstück anschließen.

 

Ostersonntag

Am Ostersonntag brennt die Osterkerze den ganzen Tag und es wird den Gläubigen ermöglicht, das Osterlicht mit nach Hause zu nehmen.

Die Kirche soll wenn möglich österlich geschmückt sein.

Um 12.00 Uhr läuten in den deutschen Diözesen alle Glocken, um das Osterfest zu verkünden. Bitte sprechen Sie dies mit unseren Glaubensgeschwistern der evangelischen Landeskirche ab, die Ähnliches planen und einigen Sie sich gegebenenfalls auf eine gemeinsame Zeit.

Einzelnen Gläubigen kann die heilige Kommunion gereicht werden, wenn sie von sich aus darum bitten, nicht am Coronavirus erkrankt sind und nicht unter Quarantäne stehen.