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Gottesdienste – weitere Hinweise (18.3.20)

Am 18. März 2020, 15:30 Uhr gibt das Bischöfliche Ordinariat folgende aktuelle Hinweise zu Begräbnissen, Kollekten, Privatzelebrationen, Kirchenöffnungen und Materialien:
    • Bei Beerdigungen muss dringend darauf geachtet werden, dass tatsächlich nur der engste Familienkreis daran teilnimmt. Ein einzelnes Landratsamt hat bereits eine Höchstgrenze von 30 Personen genannt.
    • Die überörtlichen Kollekten können derzeit natürlich nicht eingesammelt und abgeführt werden. Das bringt die Hilfswerke in große Schwierigkeiten. Bitte weisen Sie daher auf die Möglichkeiten zur Spende über die Internetseiten der Hilfswerke hin.
    • Die private Zelebration eines Priesters kann in der Kirche nur stattfinden, wenn das Gotteshaus zu diesem Zeitpunkt geschlossen ist.
    • Es wird dringend darum gebeten, die Kirchen für das private Gebet mindestens zwischen 9:00  und 17:00 Uhr geöffnet zu halten.
    • Das Liturgiereferat arbeitet noch an der Zusammenstellung der Hilfestellungen für das eigene Gebet. Sobald die Texte fertig sind, werden sie hier zum Download bereitgestellt.

 Falls staatlicherseits ein Ausgangsverbot verhängt wird, melden wir uns umgehend mit weiteren Hinweisen.