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Gottesdienste FAQ (18.3.20)

Antworten zu den häufigsten Fragen rund um Gottesdienste

Stand 18. März 2020, 9.00 Uhr

Müssen alle öffentlichen Gottesdienste abgesagt werden?

Ja. Bischof Franz hat die öffentliche Feier von Gottesdienst ab 17. März 2020 bis 19. April 2020 per Dekret untersagt. Erlaubt bleibt ausschließlich die private Zelebration der Priester, ggf. mit einem Mitglied des Pastoralteams. Die Form richtet sich nach der Allgemeinen Einführung ins Messbuch, Nr. 209 und 210.

 

Was passiert mit den Messintentionen der öffentlichen Gottesdienste?

Die Messintentionen können bei der privaten Zelebration persolviert werden.

 

Muss die Form der privaten Zelebration auch bei Gottesdiensten eingehalten werden, die im Internet übertragen werden?

Nein. Es dürfen aber maximal fünf Personen anwesend sein. Diese sollen ausreichend Abstand halten.

 

Dürfen die Liturgien zu den Kar- und Ostertagen öffentlich gefeiert werden?

Nein. Die Mitfeier wird durch Übertragung im Internet ermöglicht.

 

Können Gottesdienste in Seniorenheimen stattfinden?

Nein.

 

Können Firmungen stattfinden?

Bis mindestens 19. April 2020 finden keine Firmungen mehr statt.

 

Können Erstkommunionen stattfinden?

Erstkommunionfeiern am Weißen Sonntag müssen verschoben werden. Danach wird die bayerische Landesregierung die Lage neu bewerten. Erst dann kann auch die Diözese neu entscheiden. Wenn die Kommunionkinder nicht mehr ausreichend vorbereitet werden können, müssen auch die Erstkommunionfeiern an den folgenden Wochenenden verschoben werden.

 

Darf die Krankenkommunion gereicht werden?

Nur an einzelne Personen. Bitte achten Sie aber besonders auf Hygiene.

 

Kann die Krankensalbung stattfinden?

Nur für einzelne Personen. Krankensalbungsgottesdienste mit einer größeren Zahl von Empfängerinnen und Empfängern des Sakraments sind untersagt.

 

Können Taufen stattfinden?

Nein. Nur noch Nottaufen sind erlaubt.

 

Können Trauungen stattfinden?

Nein. Sie müssen verschoben werden.

 

Können Beisetzungen stattfinden?

Beisetzungen können im engsten Familienkreis stattfinden. Requien sind untersagt.

 

Werden die Kirchen geschlossen?

Nein. Sie bleiben zum persönlichen Gebet geöffnet. Die bekannt gemachten Hygieneregeln sind zu beachten.

 

Wie lange gilt das alles?

Erst einmal bis 19. April 2020.