Update 26.3.20:
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Regelungen zu Bestattungen noch einmal aktualisiert. Bestattungen bleiben weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sie dürfen aber nur im engsten Familienkreis stattfinden. Eine Teilnahme von Dritten, insbesondere von Freunden, Bekannten und Kollegen, ist nicht gestattet. Die Teilnehmerzahl soll exklusive der Bestattungsmitarbeiter und des Vorstehers oder der Vorsteherin der Feier möglichst höchstens 10 Personen betragen. Mehr als 15 sind nicht erlaubt.
Hausgebet beim Tod eines Menschen
Hausgebete, wenn die Teilnahme am Begräbnis nicht möglich ist.
Text vom 19.3.20
Begräbnisfeiern dürfen nur im engsten Familienkreis stattfinden. Da aber auch der Familie gegenüber die gleiche Fürsorgepflicht besteht wie gegenüber der Gemeinde, gilt es beim Feierritus einiges zu beachten.
1. Das Requiem oder auch ein Trauergottesdienst in anderer Form wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Es ist nicht möglich, eine komplette Wort-Gottes-Feier am Friedhof zu feiern.
2. Die Beisetzung kann in einer Station am Grab stattfinden oder der Sarg oder die Urne werden zum Grab begleitet. Die Feier beginnt dann an der Trauerhalle mit einem kurzen Schriftwort, dem stillen Gebet und dem Verabschiedungsgebet.
3. Auch am Grab sollten die Gebete auf das Wesentliche reduziert sein: die Ausdeutenden Riten bestehen hauptsächlich aus dem Kreuzeichen (und Weihrauch), da von den Zivilbehörden Weihwasser und Erdwurf untersagt sind. Es folgt danach nur noch das gemeinsame Vaterunser als Abschluss.
4. Bitte achten Sie mit darauf, dass der engste Kreis der Angehörigen gewahrt bleibt.